Impressum

Veranstalter des JUGEND MEDIEN PROGRAMMs:

Bundesministerium der Verteidigung
Stab Informationsarbeit – Öffentlichkeitsarbeit

Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin

Herausgeber im Auftrag des Bundesministerium der Verteidigung:

P.AD. werbeagentur GmbH
Trotzenburg 1
58540 Meinerzhagen

Bei Fragen zum JUGEND MEDIEN PROGRAMM der Bundeswehr erreicht Ihr uns über das Kontaktformular.

Telefon +49 (0) 2354 91 82 0
E-Mail pad@p-ad.de
Website www.p-ad.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Andree Höfer
Registergericht: Iserlohn
Registernummer: HRB 3340
USt-IdNr. gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 125804683

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Corona Richtlinien

Wir möchten allen Beteiligten eine sichere Veranstaltung ermöglichen, Daher gilt die „3G“-Regel:

  • Jede/r Teilnehmende muss zu Veranstaltungsbeginn eine vollständige Impfung, eine Genesung, einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
  • Zu Veranstaltungsbeginn muss vor Betreten des Veranstaltungsgebäudes ein Antigen-Selbsttest durchgeführt werden, dieser ist am dritten Veranstaltungstag zu wiederholen.
  • Sollte der Antigen-Selbsttest positiv ausfallen, besteht die Pflicht, sich umgehend in ein Einzelzimmer am Veranstaltungsort in Quarantäne begeben. Zur Überprüfung muss nach 30 Minuten ein zweiter Antigen-Selbsttest durchgeführt werden. Wenn dieser auch positiv ist, muss sich der/die Teilnehmende am Wohnort in Selbst-Isolation begeben und das örtliche Gesundheitsamt informieren. Wir kümmern uns in enger Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten um einen Rücktransfer zum Wohnort.
  • Bei allen Veranstaltungen besteht innerhalb von Gebäuden eine generelle Maskenpflicht (medizinischen Masken (OP-Masken/FFP2-Masken/KN95 bzw. N95-Masken)).
  • Wir stellen OP- oder FFP2-Masken an jedem Veranstaltungstag zur Verfügung.
  • Das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Abstand halten, Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen) ist obligatorisch.
  • Wir stellen Desinfektionsmittel-Spender in ausreichender Anzahl an vielen Orten in den Veranstaltungsräumen bereit.
  • Die Veranstaltungen finden in besonders großen Räumen statt, so dass die Abstandsregeln eingehalten werden können, außerdem sind die Gruppen auf maximal 12 Teilnehmende beschränkt.
  • Wir sorgen für eine regelmäßige Durchlüftung.
  • Um auch bei den Übernachtungen die Abstandsregeln einhalten zu können, belegen wir die Zimmer möglichst nur mit einer Person.
  • Teilnehmende mit Symptomen wie Husten, Fieber und Atembeschwerden möchten wir bitten, die Veranstaltung telefonisch oder per E-Mail abzusagen und nicht anzureisen.

Diese Maßnahmen werden wir den jeweils aktuellen Vorschriften anpassen.